EHEVERTRAG VON 1863
Ehe- und Übergabeverträge werden schon seit langer Zeit von den Hoferben und deren Eltern geschlossen, das ist auch heute durchaus noch eine gängige Praxis. In früheren Jahrhunderten ohne Renten- und Sozialversicherungen sollten diese Verträge den Bestand des Hofes sichern und die Versorgung von Eltern und Geschwistern gewährleisten. Neben den Vertagspartnern musste solch ein Vertrag auch von den Grundherren, denen der Bauer Hand- und Spanndienste zu leisten hatte, genehmigt werden. Erst nach dem Ende des Königreichs Hannover und unter preussischer Verwaltung wurden diese Dienstbarkeiten abgeschafft.