Landwirtschaft

EHEVERTRAG VON 1863

Ehe- und Übergabeverträge werden schon seit langer Zeit von den Hoferben und deren Eltern geschlossen, das ist auch heute durchaus noch eine gängige Praxis. In früheren Jahrhunderten ohne Renten- und Sozialversicherungen sollten diese Verträge den Bestand des Hofes sichern und die Versorgung von Eltern und Geschwistern gewährleisten. Neben den Vertagspartnern musste solch ein Vertrag auch von den Grundherren, denen der Bauer Hand- und Spanndienste zu leisten hatte, genehmigt werden. Erst nach dem Ende des Königreichs Hannover und unter preussischer Verwaltung wurden diese Dienstbarkeiten abgeschafft.

EIN HOFUEBERGABEVERTRAG AUS DEM JAHR 1861

Oldendorf wurde früher überwiegend von ländlichen Anwesen geprägt. Auf den Höfen wurde von den Bauern zu den verschiedensten Anlässen alles schriftlich festgehalten. Sei es ein Verkauf von Land, eine Heirat, eine Hofübergabe, eine Feststellung des Inventars und vieles mehr wurde mit Verträgen besiegelt.

Ausdruck und Schreibweise erscheinen uns heute sehr fremd. Die alte Schrift kann  kaum noch jemand  lesen. Es ist aber überaus interessant, was alles in einem Hofübergabe- oder Ehevertrag festgehalten wurde. Manches können sich die jungen Leute heute gar nicht mehr vorstellen. Es wird heute sicherlich belächelt, wenn in einem Übergabevertrag vermerkt wird, dass unter anderen Dingen auch einmal im Jahr ein Paar neue Strümpfe zur Verfügung gestellt werden müssen.

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